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Kommen wir nun zu einem ebenso leidigen wie spannungsreichen Thema: Das liebe Geld. Ein Rechtsanwalt arbeitet nicht umsonst. Die bloße Kontaktaufnahme und unverbindliche Anfragen sind jedoch kostenlos. Doch spätestens wenn die Kostenrechnung ins Haus flattert, verstehen viele Mandanten oftmals nur noch Bahnhof und wissen gar nicht genau, für was sie eigentlich zahlen müssen. An dieser Stelle möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen, weil Kostentransparenz zu den Grundmaximen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zählt.

 

Zunächst einmal gilt für Rechtsanwälte der Grundsatz: Keine kostenlose Rechtsberatung. Sobald der Anwalt Sie also über ein rechtliches Problem berät, fallen Kosten an. Ich kläre Sie grundsätzlich darüber auf, ab wann dies der Fall ist. Verbleibt es bei einer einmaligen Erstberatung, kann der Anwalt bei Verbrauchern bis zu 190 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnen. In der Regel orientiere ich mich hierbei am Arbeits- und Zeitaufwand für die Beratung.

 

Sofern ich Sie nicht nur einmalig berate, sondern Ihren Fall übernehme, wird es schon komplizierter: Dann gilt nämlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei fallen in jeder Angelegenheit mehrere sogenannte Gebührentatbestände an. Im Zivilrecht richten sich diese nach dem Gegenstandswert. Je höher beispielsweise die Forderung ist, desto höher sind auch die Anwaltskosten. Im Strafrecht hingegen kommt es z.B. auf die Anzahl der Hauptverhandlungstage an, wenn es vor Gericht geht. Doch auch schon im Ermittlungsverfahren fallen meist bereits Gebühren im höheren dreistelligen Bereich an.

 

Eine größere Kostentransparenz lässt sich in vielen Fällen durch Stundensatzvereinbarungen treffen. Ich rechne hierbei minutengenau ab und Sie erhalten mit der Abrechnung eine detaillierte Aufstellung der Zeiten, die ich für Ihren Fall aufgewandt habe. In geeigneten Fällen können auch Pauschalvereinbarungen geschlossen werden. Dies bietet sich insbesondere bei längeren Beratungsmandaten an. Vor allem bei Verteidigungen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie bei Mediationen rechne ich auf Basis von Stundensatzvereinbarungen oder Pauschalvereinbarungen ab. Mein Stundensatz liegt dabei je nach Schwierigkeit und Umfang des Einzelfalls zwischen 200 € und 300 € zzgl. Mehrwertsteuer.

 

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechne direkt mit dieser ab. Aber Vorsicht: Nur weil Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, heißt das nicht, dass diese auch jeden Fall übernimmt! Sie sollten daher vor dem Erstberatungsgespräch noch einmal in Ihrem Versicherungsvertrag nachsehen oder direkt bei der Versicherung anrufen, um dies abzuklären. Wenn die Beratung durchgeführt wurde und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, muss ich die Kosten bei Ihnen direkt einfordern. Meistens ist im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart, den sie selbst begleichen müssen, auch wenn Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten werden übrigens von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Einblick über die Kosten geben, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts anfallen. Diese kurze Zusammenfassung ersetzt natürlich nicht die persönliche Beratung. Scheuen Sie sich jedoch nicht, dieses wichtige Thema auch von sich aus anzusprechen!