Rechte und Pflichten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, liegen beim Beschuldigten die Nerven meistens blank. Schließlich handelt es sich um eine Ausnahmesituation, mit der sich die Meisten noch nie konfrontiert sahen. Oftmals erlangt man Kenntnis vom Ermittlungsverfahren, wenn die Polizei vor der Tür steht, anruft oder einen netten Brief zwecks Vorladung geschrieben hat.

 

Gleich vorweg: Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Bitte machen Sie davon Gebrauch! Der Wunsch, den Vorwürfen entgegenzutreten und sich zu rechtfertigen, ist mehr als verständlich. Doch ist eine Aussage einmal getätigt und aktenkundig, lässt diese sich nicht mehr oder zumindest nur schwerlich revidieren. Sie haben auch das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Das sollten Sie tun, denn nur Ihr Verteidiger hat das Recht, umfassende Einsicht in die Ermittlungsakten zu beantragen. Erst wenn die Akteneinsicht vorliegt, sollte Ihr Verteidiger mit Ihnen entscheiden, ob eine Aussage sinnvoll ist und wie eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie aussehen könnte. Alle Einlassungen des Beschuldigten ohne Akteneinsicht sind aus meiner Sicht Harakiri!

 

Sofern Sie zu einer polizeilichen Vernehmung geladen sind, müssen Sie zu dieser nicht erscheinen. Sie müssen nicht einmal absagen. Wenn Sie rechtzeitig einen Verteidiger beauftragen, wird dieser den Ermittlungsbehörden mitteilen, dass Sie keine Angaben zur Sache machen. Oftmals wird man dann von weiteren Vernehmungsversuchen absehen. Sofern Sie jedoch von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu einer Vernehmung vorgeladen werden, müssen Sie dort erscheinen. Ansonsten können Sie unter Zwang vorgeführt werden. Natürlich können Sie auch dort weiterhin von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Besprechen Sie mit Ihrem Verteidiger, was die beste Strategie ist.

 

Auch wenn man oftmals ganz unvorbereitet von der Einleitung eines Strafverfahrens getroffen wird, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht zu Spontanäußerungen hinreißen zu lassen, die man später bereuen könnte.