Fachanwalt für Verkehrsrecht

Zum Wochenausklang gibt es noch eine erfreuliche Neuigkeit zu vermelden: Am 24.11.2017 hat die Rechtsanwaltskammer Nürnberg auf meinen Antrag hin beschlossen, dass ich die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" führen darf.

 

Voraussetzung hierfür ist die mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und der Nachweis von mindestens 160 bearbeiteten Fällen im Verkehrsrecht, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, innerhalb von drei Jahren.

 

Weiterhin muss ein theoretischer Fachanwaltslehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgreich absolviert werden. Bestandteile dieses Lehrgangs waren u.a. Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrshaftungsrecht (Verkehrsunfälle, Sachschaden und Personenschaden), Führerscheinrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsvertragsrecht, Sachverständigenrecht sowie Besonderheiten der Prozessführung im Verkehrsrecht. Am Ende durfte ich noch ein Wochenende damit verbringen, von Freitag bis Sonntag drei jeweils fünfstündige Klausuren zu schreiben (und zu bestehen). 

 

Die Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs und das Erstellen der Fallliste haben zwar einige Zeit neben der "normalen" Anwaltstätigkeit in Anspruch genommen, doch am Ende hat es sich gelohnt. Ich freue mich jedenfalls sehr, meinen Mandanten in Zukunft als "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu ihrem Recht verhelfen zu können!