Artikel mit dem Tag "Rechtspolitik"



25. April 2019
Im deutschen Strafrecht von überragender Wichtigkeit ist der lateinische Grundsatz "Nemo tenetur se ipsum accusare", zu deutsch: Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen. Im Klartext bedeutet diese Maxime, dass sowohl jeder Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte als auch jeder Zeuge das Recht hat, zu gegen Ihn erhobenen Tatvorwürfen zu schweigen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich für den Beschuldigten in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO und für den Zeugen in § 55 Abs. 1 StPO....