Führerschein in Gefahr Teil 2: Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten

Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören neben Parkverstößen vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, Rotlichtverstöße und die Handybenutzung beim Autofahren. An dieser Stelle soll ein kurzer Überblick mit den wichtigsten Fakten erfolgen.

 

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

Ein Großteil der Bußgeldbescheide ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Regelmäßig werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von PKW-Fahrern von mehr als 30 km/h innerorts und 40 km/h außerorts und von LKW-Fahrern von mehr als 20 km/h mit einem Fahrverbot sanktioniert. Dasselbe gilt für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes und beharrlich wiederholte Verstöße. Weitere Einzelheiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Oftmals ist die entscheidende Frage, ob ein zulässiges Messverfahren angewandt wurde. Die Messgeräte müssen geeicht sein. Zudem müssen die zuständigen Messbeamten einen entsprechenden Schulungsnachweis haben. Ein spezialisierter Anwalt kann für Sie Akteneinsicht beantragen und die Messung auf Fehler überprüfen (lassen).

 

2. Abstandsmessungen

 

Verstöße gegen den Sicherheitsabstand auf Autobahnen sind ein häufiger Grund für den Erlass von Bußgeldbescheiden. In der Praxis gilt die Maxime "Mindestabstand halber Tacho". Bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h zieht das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes von 3/10 des halben Tachowertes ein Regelfahrverbot von einem Monat, bei weniger als 2/10 von zwei Monaten und bei weniger als 1/10 von drei Monaten nach sich. Weitere Einzelheiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. Auch bei Abstandsmessungen treten immer wieder Messfehler auf, welche im Einspruchsverfahren überprüft werden können.

 

3. Rotlichtverstöße

 

Zu unterscheiden sind einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der Qualifizierungstatbestand ist erfüllt, wenn das Rotlicht nach mehr als einer Sekunde oder unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überfahren wird. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht ein Regelfahrverbot nach sich. Weitere Einzelheiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen.

 

4. Handyverbot

 

Auch die Benutzung eines Handys beim Autofahren ist verboten. Umstritten ist dabei die Frage, wann ein "Benutzen" vorliegt. Von der Rechtsprechung wurde insoweit entschieden, dass eine Zuwiderhandlung nicht nur beim Telefonieren, sondern auch beim Lesen einer SMS, beim Gebrauch als Navigationsgerät, beim Abhören des Signaltons, beim Ablesen der Uhrzeit sowie beim verkehrsbedingten Anhalten vorliegen soll. Weitere Einzelheiten sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen.